Entsorgung & Umwelt
Uns und unseren Herstellern liegt der Schutz unserer Umwelt am Herzen. Bitte beachten Sie die folgenden Informationen:
Batterien
Im Lieferumfang vieler Geräte befinden sich Batterien, die z.B. zum Betrieb von Fernbedienungen, Uhren etc. dienen. Auch in den Geräten selbst können Batterien oder Akkus fest eingebaut sein. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Batterien oder Akkus sind wir gemäß Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, auf Folgendes hinzuweisen:
Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll und dürfen auf diesem Wege nicht entsorgt werden. Vielmehr sind Sie als Endnutzer gesetzlich zur Rückgabe von Altbatterien verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung ihrer Altbatterien gewährleistet werden kann.
Sie können Ihre Altbatterien entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt in unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:
Inneneinrichtung Hufnagel
Rosenthalstraße 6
92224 Amberg
Unsere Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich ausschließlich auf diejenigen Altbatterien, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben.
Batterien sind mit dem Symbol einer "durchgekreuzten Mülltonne" gekennzeichnet. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes - dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" für Blei und "Hg" für Quecksilber.
Hinweis zu Lithiumbatterien/Akkus:
Bei der Rücksendung von Lithiumbatterien oder -akkus bitten wir Sie, die mit + und - gekennzeichneten Kontaktflächen der Batterien z. B. mit Klebeband zu isolieren, um jegliche Brandgefahr zu vermeiden.
Altgeräte, Elektronikschrott:
Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Altgeräte ab März 2006 nicht mehr im Hausmüll entsorgt werden. Die Regelung betrifft alle elektronischen und elektrischen Geräte, egal wie alt diese sind. Auch Leuchtmittel, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen gehören dazu. Erkennbar sind diese Geräte an dem Symbol einer "durchgestrichenen Mülltonne". Das Symbol befindet sich auf den Geräten oder der Verpackung.
Die Geräte werden kostenfrei z. B. von Städten und Gemeinden zurückgenommen. Die Rücknahme erfolgt an Sammelstellen oder es wird sogar eine Abholung angeboten. In der Regel werden schon bestehende Sammelsysteme (z. B. Wertstoffhöfe) genutzt.
Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin.
Kennzeichnung von Batterien:
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, vor der Abgabe dieser Altgeräte, Altbatterien und Altakkumulatoren zu entnehmen, sofern diese nicht von diesen Altgeräten umschlossen sind. Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.
Vorgehensweise bei Lampenbruch:
Energiesparlampen (Kompakt-Leuchtstofflampen),Leuchtstoffröhren und Halogen-Metalldampflampen enthalten eine sehr geringe Menge an Quecksilber. Bei normaler Anwendung sind diese Lampen jedoch ungefährlich. Sollte eine derartige Lampe zerbrechen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Trennen Sie die Lampe vom Stromnetz.
2. Vermeiden Sie Hautkontakt und lüften Sie das Zimmer für 20-30 Minuten.
3. Zur Beseitigung der Scherben tragen Sie Einweg- oder Haushaltshandschuhe. Sammeln Sie alle Teile der Lampe auf, möglichst durch Auffegen. Nutzen Sie ein angefeuchtetes Einweg- Haushaltstuch, um kleine Stücke und Staub aufzunehmen. Bei Teppichböden verwenden Sie einen Staubsauger und entsorgen danach den Staubsaugerbeutel.
4 .Sammeln Sie die Scherben und Lampenreste in einem verschließbaren Behälter (z. B. Schraubglas oder Plastikbeutel).
5. Entsorgen Sie den verschlossenen Behälter an einer örtlichen Entsorgungsstelle.
Wie Lampenbruch vermieden werden kann:
1. Wechseln Sie das Leuchtmittel erst, wenn es komplett abgekühlt ist.
2. Fassen Sie das Leuchtmittel immer am Sockel an, jedoch nicht am Glaskolben oder den Glasröhren.
3. Nehmen Sie neue Lampen erst unmittelbar vor dem Eindrehen/Verwendung aus der Verpackung.
4. Bewahren Sie das Leuchtmittel bruchfest bis zur weiteren Verwendung bzw. Entsorgung in einem sicheren Behälter oder entsprechender Verpackung auf.
Symbol "durchgestrichene Mülltonne"
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